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Pflegeberatung
Pflegeberatung § 37 Abs. 3
Jeder Pflegedienst, der einen Vertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat, führt auch die gesetzlich geforderte Pflegeberatung durch. Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen:
Für den Pflegegrad 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich, mit einer Vergütung von 21,00 Euro. Für den Pflegegrad 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich, hier darf die Vergütung bis zu 31,000 Euro kosten. Wir rechnen alle Beträge direkt mit der Krankenkasse-Pflegeversicherung ab. Für alle Pflegegrade wird eine Hausbesuchspauschale von 48,27 Euro abgerechnet.
Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten Sie an die Pflegekasse weiter.

Wir unterstützen Sie dabei:
Beraten, ob der Pflegegrad noch stimmt
Bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
Festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
Mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
Mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung
Mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden
Unsere Philosophie
Leistungen, so individuell wie die Menschen die wir betreuen
Unser Pflegedienst wurde im Jahr 1995 gegründet. Das Team besteht aus examinierten und engagierten Kranken- und Altenpfleger/innen. Die individuelle Lebensqualität des Patienten soll erhalten werden. Wir ermitteln auch unter Einbeziehung der Angehörigen was der Patient unter Lebensqualität versteht und versuchen diese Bedürfnisse soweit wie möglich zu erfüllen.
Es werden Ressourcen, Wünsche und Bedürfnisse individuell ermittelt, dokumentiert und in die tägliche pflege integriert. Die Patienten werden in Ihrer Selbstständigkeit gefördert und unterstützt, damit sie solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Wir akzeptieren den Wunsch nach Passivität und Rückzug. Angehörige werden auf Wunsch gerne in die Pflege mit einbezogen.